Bauträger

 

 

Ob Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhaus - alle F3-Treuhand Projekte stehen für hochwertige Ausstattung, komplette Ausformulierung aller Funktionen und Fertigstellung.

 

Es geht um Ihren Wohntraum, um Ihren neuen Lebensmittelpunkt. Die Planung und Ausführung jedes Bauvorhabens übernehmen wir mit größtem Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Kompetenz. 

 

Folgende Leistungen sind bei allen Projekten inkludiert:

  • Gute Lagen mit bester Infrastruktur
  • Individuelle Ausstattung der Häuser
  • Sorgsame Gestaltung der Außenanlagen
  • Umfangreiche Garantien zu Ihrer Sicherheit
  • Kompetente Beratung von der Planung bis zur Realisierung

 

 

 

 

 

Abhängig von der Bauphase bestimmen Sie viele Eigenschaften Ihres neuen Zuhauses mit. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Während des gesamten Bauablaufs begleiten wir sie kompetent und individuell.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin.

 

Alles aus einer Hand

 

Als Bauträger ist es unsere Aufgabe, Grundstücke anzukaufen und darauf Wohnungen und Häuser zu errichten.

Für Sie als Bauherrn hat der Kauf eines Eigenheims von einem Bauträger viele Vorteile: 

 

Keine Provision

Der Verkauf erfolgt (im Gegensatz zum Makler) provisionsfrei

 

Garantien

Alle Immobilien werden neu gebaut und unterliegen daher Garantie und Gewährleistung

 

Mitbestimmung:

Da der Bauträger selbst plant, können Sie (je nach Bauphase) die Eigenschaften Ihres neuen Zuhauses mitbestimmen.

 

Alles aus einer Hand:

F3 Treuhand kooridiniert als Bauträger alle Leistungen und Handwerker bis zur Übernahme des fertigen Hauses

durch den Bauherrn Ausarbeitung des Bauprojektes mit den zuständigen Behörden unter Berücksichtigung 
der gegebenen Bauvorschriften.
Abklärung sämtlicher Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom und Entsorgungsleitungen wie Kanal  
mit den zuständigen Behörden.
Koordinierung der jeweiligen Arbeitsschritte mit den ausführenden Unternehmen. 
Unsere kompetenten Bauingenieure betreuen Sie vom Planungsgespräch bis zur Schlüsselübergabe.
Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam die Detailplanung für Elektro- und Sanitärinstallationen.
Unser Bauleiter übernimmt die Baustellenüberwachung.
Wir übernehmen die Einreichung der Baupläne, um die Baubewilligung zu erlangen. 
Wir bereiten sämtliche Einreichungsunterlagen für die Wohnbauförderung vor.
Wir stellen Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Baustellenkoordinator zur Verfügung

 

Rechtssicherheit

F3 Treuhand unterliegt als Bauträger dem Bauträgervertragsgesetz, der Rechtsgrundlage zum Schutz für Sie als Bauherr.

 

Bauträger Garantien

 

Eines der wichtigen Ziele von F3-TREUHAND ist, ein Maximum an Güte und Geborgenheit zu bieten.
Im Lichte dieser Grundlagen bietet F3-TREUHAND:
Grundstücksgarantie

Wir bauen Ihr Haus in ausschließlicher Bestlage. Durch unsere ständige Beobachtung des Grundstücksmarktes

garantieren wir unseren Kunden eine Wohnlage zum optimalen Preis- Leistungsverhältnis.

    
Planungs- und Mitgestaltungsgarantie 

Abhängig vom Fortschritt des Projektes bestimmen Sie mit Unterstützung unserer erfahrenen Berater viele Eigenschaften

Ihres neuen Zuhauses selbst. 

Fokus auf kostenoptimale Bebauung und die Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche bei der Hauskonzeption. 
Realisierung durch erfahrene und kompetente Hochbauingenieure. 
 
Fixpreisgarantie 
WOHNPARK garantiert Ihnen den vereinbarten Fixpreis bis zur Hausübergabe.
  
Qualitätsgarantie 

Durch jahrelange Erfahrung im Projektbau hat WOHNPARK kompetente Professionisten für Sie ausgesucht.

Dauerhafte Partnerschaften garantieren höchste Bauqualität und Zuverlässigkeit. So wird beispielsweise jedes

Haus im Standard mit einem Keller mit Dichtbeton ausgestattet.

  
Zahlungssicherheit 

Die Projektabwicklung erfolgt im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes, für Sie bedeutet dies, dass Zahlungen erst nach

tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgen. Wobei der Baufortschritt bzw. die Leistungen von einem staatlich befugten

Zivilingenieur für Bauweisen festgestellt werden und erst dann vom Treuhänder ausbezahlt werden..

  
Termingarantie 
WOHNPARK garantiert Ihnen die Hausübergabe zum frühest möglichen Zeitpunkt.
  
Haftrücklass 

WOHNPARK garantiert als Bauträger 3 Jahre Haftrücklass ab Hausübergabe zur Sicherstellung

allfälliger Gewährleistungsansprüche. 

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über Ihre Sicherheit beim Hauskauf!
 
Rechtliche Grundlage: Rechtsvorschrift für Bauträgervertragsgesetz, Fassung vom 08.04.2013 

 

Transparenz

 
Wir fühlen uns zu seriöser und kompetenter Information und Beratung verpflichtet. Unsere F3-Treuhand-Spezialisten
stehen Ihnen für alle Informaitonen zur Seite und bereiten von Beginn an alle Fakten transparent auf.

Gegenseitiges Vertrauen und offene Kommunikation sind Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit. 

Deshalb gibt es bei F3-Treuhand auch kein "Kleingedrucktes". Als F3-Treuhand-Kunde genießen Sie so beste Sicherheit.  

 
Lastenfreie Übergabe

Das Grundstück wird lastenfrei übergeben. Die vertragliche Durchführung und die Grundbuchseintragung erfolgt

durch F3-Treuhand und wird nach dem Bauträgervertragsgesetz abgewickelt.

 
Sicherheit beim Grundstückskauf 

Alle Grundstücke in unserem Sortiment befinden sich bereits im Eigentum von F3-Treuhand. Sie können somit sicher sein,

dass das Projekt zuverlässig und sicher abgewickelt wird.  

 
Fixpreise
F3-Treuhand garantiert Ihnen die Abwicklung des Kaufvertrages zu den vereinbarten Fixpreisen im Vorfeld.  
 
Sicherheit bei Zahlungen 

Die Anzahlung für das Haus wird von einem Treuhänder verwaltet. Für diesen Betrag erhalten Sie von F3-Treuhand eine

Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes.

 
Abwicklung nach Bauträgervertragsgesetz

Für die gesamte Abwicklung des Projektes gilt das Bauträgervertragsgesetz als Rechtsgrundlage. Damit ist garantiert, dass 

die Zahlungen erst nach tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgen. Die Bewertung dafür (Baufortschritt) wird von einem

staatlich befugten Zivilingenieur für Bauwesen durchgeführt, erst nach dessen Freigabe erfolgt die Zahlung der Leistung. 

 

Energieausweis
 
Seit Anfang 2008 gibt es in Österreich und Europa den Energieausweis für Gebäude. In Oberösterreich ist der Energieausweis
nichts Neues - seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999 für Wohngebäude wurden in Oberösterreich über 100.000
Ausweise bereits ausgestellt.

Mit der europaweiten Einführung wird nun für praktisch alle Gebäude, also auch für Nicht-Wohngebäude wie

zB. Büro- und Betriebsgebäude,  ein Energieausweis benötigt. Die Umsetzung der "EU-Gebäuderichtlinie" wurde in

Oberösterreich mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle abgeschlossen.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Land Oberösterreich - Energieausweis

Selbstverständlich werden alle F3 Treuhand Wohnprojekte werden mit dem Energieausweis zertifiziert. Bei Vertragsabschluss

wird der Energieausweis an die Besitzer übergeben.

Bereits in der Planung aller Wohnprojekte berücksichtigen wir, dass Ihr neues Heim energieoptimal umgesetzt wird.

Das schont die Umwelt und spart langfristig Energiekosten. 

 
Energieausweis - Kennzahlen:  
 
Die Energiekennzahl

Die Energiekennzahl gibt die thermische Qualität der Gebäudehülle Ihres Hauses an. Sie sagt aus, wie viel kWh (Kilowattstunden)

Sie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigen. Wenn Sie den Preis pro kWh kennen, können Sie so auf einfachem Wege

die Energiekosten pro Jahr berechnen.

 

Heizwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch für Heizung. Dieser ist natürlich abhängig von

Ihrem individuellen Nutzungsverhalten.

Klimadaten

Diese sind abhängig von der Lage Ihres Hauses. Auf Basis der langjährigen Durchschnittswerte wird berechnet, wie viele Tage

pro Jahr durchschnittlich geheizt werden muss.

Heizlast
Gibt an, welche Leistung Ihr Heizkessel haben sollte. So wird die zur Verfügung stehende Energie optimal ausgenutzt.
Transmissionswärmeverluste

Jedes Haus verliert Energie durch die Gebäudehülle, wie zum Beispiel Fenster, Decken etc. Der Transmissionswärmeverlust

gibt an, wie viel Energie nach Außen dringt.

Lüftungsverlust
Dieser beschreibt die notwendige Energie, die benötigt wird, um die Innenluft nach dem Lüften wieder aufzuheizen.
Innere Gewinne
Menschen und Geräte innerhalb des Hauses geben Wärme ab. Die inneren Gewinne sind die Summe dieser abgegebenen Wärme.
Solare Gewinne

Die Einstrahlung der Sonne durch verglaste Flächen bringt ebenfalls den Gewinn von Energie. Diese umgewandelte Wärme

wird mit dem Wert „solare Gewinne“ definiert.

U-Wert
Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang pro Quadratmeter zwischen Innen und Außen. 

 

Transparenz

 
Wir fühlen uns zu seriöser und kompetenter Information und Beratung verpflichtet. Unsere F3-Treuhand-Spezialisten stehen
Ihnen für alle Informaitonen zur Seite und bereiten von Beginn an alle Fakten transparent auf.

Gegenseitiges Vertrauen und offene Kommunikation sind Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit. Deshalb gibt es bei

F3-Treuhand auch kein "Kleingedrucktes". Als F3-Treuhand-Kunde genießen Sie so beste Sicherheit.  

 
Lastenfreie Übergabe

Das Grundstück wird lastenfrei übergeben. Die vertragliche Durchführung und die Grundbuchseintragung erfolgt durch 

F3-Treuhand und wird nach dem Bauträgervertragsgesetz abgewickelt.

 
Sicherheit beim Grundstückskauf 

Alle Grundstücke in unserem Sortiment befinden sich bereits im Eigentum von F3-Treuhand. Sie können somit sicher sein,

dass das Projekt zuverlässig und sicher abgewickelt wird.  

 
Fixpreise
F3-Treuhand garantiert Ihnen die Abwicklung des Kaufvertrages zu den vereinbarten Fixpreisen im Vorfeld.  
 
Sicherheit bei Zahlungen 

Die Anzahlung für das Haus wird von einem Treuhänder verwaltet. Für diesen Betrag erhalten Sie von F3-Treuhand eine

Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes.

 
Abwicklung nach Bauträgervertragsgesetz

Für die gesamte Abwicklung des Projektes gilt das Bauträgervertragsgesetz als Rechtsgrundlage. Damit ist garantiert, dass die

Zahlungen erst nach tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgen. Die Bewertung dafür (Baufortschritt) wird von einem staatlich

befugten Zivilingenieur für Bauwesen durchgeführt, erst nach dessen Freigabe erfolgt die Zahlung der Leistung.